Wichtige "Neuregelung" für geschäftliche Emails
Seit dem 01. Januar 2007 gelten für geschäftliche E-Mails neue Formvorschriften, die alle im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Unternehmen ab sofort beachten sollten. Darauf macht der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) aufmerksam.
Seit Jahresbeginn müssen E-Mails, die Geschäftsbriefe ersetzen, die so genannten „Pflichtangaben für Schriftverkehr“ enthalten, wie aus dem neuen Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) hervorgeht.
Dazu zählen unter anderem Angaben zum zuständigen Registergericht, die Handelsregisternummer sowie die Nennung sämtlicher Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer und Aufsichtsratsvorsitzender mit Vor- und Nachnamen.
E-Mails, die nicht als Geschäftsbrief gelten, sondern z.B. nur der internen Kommunikation dienen, sind von der Regelung ausgenommen.
Unternehmen sollten die neuen Formvorschriften unbedingt beachten, um nicht Opfer professioneller Abmahnspezialisten zu werden.
Den Gesetzestext des EHUG zum Download finden Sie auf der Website des Bundesanzeiger Verlages.
Weitere Informationen zu diesem Thema sind bei allen Industrie- und Handelskammern erhältlich.